Allgemeine Informationen

 Das Festival findet in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude statt. Wir bitten Euch, die folgenden Festivalinformationen zu lesen und Euch darauf einzustellen.

Sicherheit

Aufgrund der außergewöhnlichen Gegebenheiten des Gebäudes ist es für uns alle besonders wichtig, sich an die Sicherheitsregeln zu halten. Fluchtwege sind entsprechend gekennzeichnet. Im Gefahrenfall sind diese bitte unbedingt einzuhalten.

Beim Auftreten von Problemen bitten wir Euch, die Sicherheitskräfte umgehend zu informieren. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Rauchverbot

Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Rauchen ist nur auf der „Raucherinsel“ vor dem Gebäude gestattet.

Haftung:

Jeder Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden im Gebäude.

Medizinische Betreuung:

Für medizinische Notfälle haben wir Sanitäter vor Ort.

Tiere:

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist untersagt.

Behinderung/Rollstuhlfahrer:

Behinderte Personen, deren Behinderung eine Begleitperson erforderlich macht (im Behindertenausweis eingetragen), benötigen nur eine Eintrittskarte für sich selbst – nicht jedoch für die Begleitperson.

Getränke & Speisen:

Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsstätte ist untersagt. Vor Ort gibt es ein entsprechendes Essen- und Getränkeangebot. Schwangere, zuckerkranke und schwerbehinderte Gäste haben die Möglichkeit, nach Vorlage eines entsprechenden rechtskräftigen Dokumentes bis zu 1l alkoholfreie Getränke mitzubringen.

Ticketfälscher:

Bitte kauft keine Festivaltickets bei Straßenhändlern, die Karten könnten gefälscht sein. Personen mit solchen Tickets erhalten keinen Eintritt zur Veranstaltung!

Sanitäre Anlagen:

Im Gebäude gibt es ausreichend Toiletten. Diese werden durch Personal betreut und bewirtschaftet. Bitte achtet zum Wohle aller auf die Sauberkeit der sanitären Anlagen.

Garderobe:

Die Garderoben befinden sich im 2.Floor und im Foyer. Der Preis pro Kleidungsstück beträgt 1,00 €

Foto/Filmaufnahmen:

Folgende Kameratypen sind zulässig: Pocketkameras (digital + analog)!
Nicht gestattet sind Videokameras sowie sämtliche Audiorecordinggeräte und Profispiegelreflexkameras. Das Sicherheitspersonal behält sich entsprechende Kontrollen vor.
Ton- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt – Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!

Jugendschutz:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überträgt Eltern die Pflicht, für das Wohl ihrer minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) Sorge zu tragen. Besonders für Kinder unter 16 Jahren kann ein Musikfestival zu starken körperlichen und mentalen Belastungen führen, sodass wir keine generelle Empfehlung für einen Besuch aussprechen können. Die Entscheidung zur Teilnahme von Kindern an öffentlichen Musikveranstaltungen (einschließlich Anreise und Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände) liegt aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – im Entscheidungsbereich der Eltern.

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur dann an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen, solange sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden oder in Begleitung einer volljährigen Person, der die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren können auch ohne Begleitung an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Veranstaltungsgelände bis spätestens 24 Uhr verlassen! Der Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände nach 24 Uhr ist nur in Begleitung der Eltern möglich oder in Begleitung einer volljährigen Person, welcher die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

Das Formular für die schriftliche Übertragung der Personen-Sorgeberechtigung findet Ihr hier. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und von den Eltern unterschrieben sein. Ferner muss das Formular von der Personen-Sorgeberechtigen Begleitung während der gesamten Dauer der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei Rückfragen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Jugendliche ab 16 Jahren werden ebenfalls gebeten, für den Fall einer Kontrolle ihren Personalausweis mitzuführen.

Neben den Regeln zur Teilnahme an der Veranstaltung sind auch zu jeder Zeit die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Tabakwaren zu beachten. Bei der Durchführung entsprechender Kontrollen behalten wir uns das Recht vor, rauchende und/oder alkoholisierte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

Vorübergehendes Verlassen der Veranstaltungsräume:

Bei Betreten der Veranstaltungsräume wird Euer Festivalticket durch das Ordnungspersonal entwertet. Ihr bekommt beim Verlassen der Veranstaltungsräume (z. B. zum Rauchen) einen Stempel vom Ordnungspersonal und könnt mit diesem die Räumlichkeiten erneut betreten.

Anfahrtsbeschreibung

Anschrift:

Leipziger Stadtbad
Eutritzscher Straße 21
04105 Leipzig

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Ihr könnt mit den Straßenbahnlinien 9, 10, 11 und 16 vom Hauptbahnhof bis zum Wilhelm-Liebknecht-Platz fahren und von dort aus ca. 5 Minuten auf der Eutritzscher Straße stadtauswärts laufen. Das Leipziger Satdtbad befindet sich auf der linken Straßenseite.

Parkplatzmöglichkeiten:

In der Roscherstraße und den umliegenden Straßen findet Ihr genügend Parkplatzmöglichkeiten.

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